Wegen Zahnreparaturen in Podgorica: Es gibt noch immer keine langfristige Lösung für die Zahnversorgung von Kindern mit Entwicklungsstörungen

Eltern geben an, dass ihre jüngsten Kinder mit Entwicklungsstörungen immer noch bis zu 70 Kilometer weit fahren müssen, um ihre Zähne reparieren zu lassen, obwohl in ihren Gemeinden Anästhesisten, Zahnärzte und die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Poliklinik in Podgorica streicht Wartelisten, doch das Versprechen des Ministeriums, dass zwei Klinikzentren die KCCG entlasten und neue Verfahren einführen werden, bleibt aus.

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Zahnärztliche Versorgung nur für Kinder mit Entwicklungsstörungen in Podgorica (Abbildung), Foto: Shutterstock
Zahnärztliche Versorgung nur für Kinder mit Entwicklungsstörungen in Podgorica (Abbildung), Foto: Shutterstock
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Außerhalb von Podgorica bietet der Staat Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen bisher in keinem der allgemeinen Krankenhäuser oder klinischen Krankenhauszentren zahnärztliche Leistungen unter Vollnarkose an, damit die jüngsten Patienten, die unter Schmerzen und Mundgesundheitsproblemen leiden, nicht ins Klinische Zentrum von Montenegro (KCCG) fahren müssen.

Obwohl das Gesundheitsministerium vor einem Jahr ankündigte, man arbeite daran, die Verfügbarkeit von Dienstleistungen in Klinik- und Krankenhauszentren im Norden und Süden zu erweitern, ist bisher nichts passiert.

Dank guter Organisation ist es der Zahnklinik KCCG gelungen, die Wartelisten für diese Leistungen abzuschaffen. Doch dies könne nicht die endgültige Lösung des Problems für diese Patientengruppe sein, warnen Eltern.

Sie behaupten, dass die jüngsten Kinder mit Entwicklungsstörungen immer noch bis zu 70 Kilometer weit fahren müssen, um ihre Zähne reparieren zu lassen, obwohl in ihren Gemeinden Anästhesisten, Zahnärzte und die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Der Elternverband erklärte, dass dies nicht das erste Mal sei, dass die Behörden ihr Versprechen nicht eingehalten hätten. Problematisch sei zudem, dass es sich um eine sensible Gruppe von Kindern handele, für die dies besonders wichtig sei.

„Sie haben lange darauf gewartet und waren sehr erfreut, als es angekündigt wurde, aber es hat keine wesentlichen Änderungen gegeben. Erst vor einem Jahr wurde aufgrund von Beschwerden von Eltern und öffentlicher Kritik angekündigt, dass an der Bereitstellung zahnärztlicher Leistungen in Kliniken und Krankenhäusern gearbeitet werden solle, aber auch, dass in der Zahnklinik ein Zentrum für Kinder mit Behinderungen mit konkreten Zielen eingerichtet werden solle. Dies ist in Vergessenheit geraten, ebenso wie andere Dinge, die angekündigt und verschoben, aber nie verwirklicht werden“, so der Verband.

Sie sagen, dass die Verantwortlichen mehr Sensibilität und Sorgfalt im Umgang mit Kindern mit Behinderungen zeigen müssen, da diese so viel durchmachen müssen. Auch bei der zahnärztlichen und sonstigen Gesundheitsversorgung müssen sie vorsichtiger sein und klarere Ziele setzen.

Das Ministerium hatte bereits vor einem Jahr erklärt, dass man sich des fast zwei Jahrzehnte alten Altproblems bewusst sei und eine qualitative Lösung in Angriff genommen habe.

„Aus rechtlicher, beruflicher und ausstattungstechnischer Sicht ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass nur die Zahnärztliche Poliklinik der KCCG (wissenschaftliche und pädagogische Basis) zahnmedizinische Gesundheitsversorgung für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen anbieten kann. Die Erbringung von Leistungen in einer Einrichtung, die gesetzlich nicht dazu befugt ist, könnte für die Kinder selbst gefährlich sein und zu schweren Komplikationen und einer Gefährdung ihrer Gesundheit führen“, gaben sie damals bekannt, kündigten aber auch an, dass sie durch den neuen Entwurf des Gesundheitsgesetzes weiter an der Ausweitung dieser Leistungen arbeiten würden, um die Lebensqualität von Kindern mit Entwicklungsstörungen und ihrer Familien weiter zu verbessern.

Ein Jahr später bekräftigten sie gegenüber „Vijesti“, dass sie sich weiterhin für eine gleichberechtigte und zugängliche Gesundheits- und Zahnversorgung für die jüngsten Patienten mit Entwicklungsstörungen einsetzen würden. „Vijesti“ fragte das Ministerium, ob es zur Erweiterung der zahnärztlichen Versorgung für Kinder mit Entwicklungsstörungen Änderungen am Gesundheitsgesetz eingeleitet habe, was bisher in welchen Einrichtungen getan worden sei und warum dieser Vorschlag trotz der Forderungen und des Drängens von Eltern und einem Teil der Ärzteschaft bisher nicht umgesetzt worden sei.

„Das Engagement des Ministeriums und der Gesundheitseinrichtungen auf allen Ebenen spiegelt sich in der intensiven Arbeit zur Gewährleistung einer gleichberechtigten und zugänglichen Gesundheitsversorgung wider, wobei der Schwerpunkt auf der Bereitstellung zahnärztlicher Versorgung für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen liegt.“

Das Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit der KCCG und der Zahnklinik Maßnahmen zur Lösung des Problems der zahnärztlichen Versorgung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen ergriffen. „Im Rahmen dieser Maßnahmen zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsstörungen wurden Wartelisten innerhalb kurzer Zeit abgebaut, was automatisch zu einer Verbesserung der Effizienz und Qualität der erbrachten Leistungen führte“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Zahnärztliche Versorgung für Kinder mit Behinderungen in Montenegro, genauer gesagt die KCCG, besteht seit neun Jahren. Zuvor wurden diese Patienten ins Ausland überwiesen. Im letztjährigen parlamentarischen Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales wurde über die Verletzung der Rechte von Kindern mit Behinderungen diskutiert, da ihnen nicht in allen Städten, sondern nur in Podgorica, Zugang zu zahnärztlicher Versorgung gewährt wird. Daher hat der Beschützer der Menschenrechte und Freiheiten Klage eingereicht.

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