UP: Unangekündigte Straßenblockaden gefährden die Sicherheit, Rechte und Freiheiten der Bürger

Die Polizeidirektion betonte, dass es von größter Wichtigkeit sei, vor allem für die Sicherheit der Teilnehmer an den Versammlungen selbst, dass solche Versammlungen der Polizei rechtzeitig gemeldet und gemäß dem Gesetz angekündigt würden.

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Von der Blockade in Donja Gorica, Foto: Boris Pejović
Von der Blockade in Donja Gorica, Foto: Boris Pejović
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Die Polizeidirektion gab bekannt, dass die Verkehrsblockaden, wie sie in den letzten Tagen ohne Vorwarnung von Bewohnern des Zeta-Dorfes Botun und der Podgorica-Siedlung Park Šuma Zagorič durchgeführt wurden, gegen das Gesetz verstoßen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie die Rechte und Freiheiten anderer Bürger gefährden.

Einwohner von Botunja, die sich gegen den Bau einer Kläranlage in diesem Dorf in Zeta aussprechen, haben in den letzten Tagen mehrere Straßen in Podgorica und Zeta sowie die Bahnstrecke Bar-Podgorica blockiert.

Bewohner der Siedlung Park Šuma Zagorič in Podgorica blockierten gestern für etwa 40 Minuten den Kreisverkehr in der Siedlung Zlatica in Podgorica an der Autobahnauffahrt. Sie protestierten damit gegen die hohen Zinsen, die der Staat für die Bezahlung staatseigener Grundstücke verlangt, auf denen sie vor etwa 20 Jahren Häuser gebaut hatten.

Beide Seiten haben angekündigt, die Straßen weiterhin zu blockieren.

„Hinsichtlich der Bürgerversammlungen sowie der Blockaden von Kreisverkehren, Straßen und des Straßen- und Schienenverkehrs im Hauptstadtgebiet, die ohne vorherige Benachrichtigung oder Ankündigung an die Polizeidirektion gemäß dem Gesetz durchgeführt werden, nutzt die Polizeidirektion diese Gelegenheit, um die Organisatoren und Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass sie durch ihr Vorgehen, indem sie die Versammlung nicht melden und die Straßen eigenmächtig in Besitz nehmen, gegen die Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Versammlungen und des Gesetzes über die Straßenverkehrssicherheit verstoßen und durch unangekündigte Blockaden ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie die Rechte und Freiheiten anderer Bürger unmittelbar gefährden“, erklärte die Polizeidirektion in einer Stellungnahme.

Die Polizei weist darauf hin, dass gemäß Artikel 60 des Gesetzes über die Straßenverkehrssicherheit das Anhalten oder Parken von Fahrzeugen an Kreuzungen in einem Abstand von weniger als fünf Metern vom Rand der Fahrbahn sowie auf Straßen mit physisch getrennten Fahrstreifen verboten ist. Gemäß Artikel 91 desselben Gesetzes ist es Fußgängern untersagt, plötzlich die Fahrbahn zu betreten, sich auf der Fahrbahn zu bewegen oder dort zu verweilen, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

„In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Umleitung und Sperrung des Straßenverkehrs nur von der Polizei im Einklang mit dem Gesetz und den zuständigen Behörden durchgeführt werden darf und dass solche Maßnahmen unter keinen Umständen von Bürgern auf eigene Initiative vorgenommen werden dürfen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Die Polizeidirektion betonte, dass es von größter Wichtigkeit sei, vor allem für die Sicherheit der Teilnehmer an den Versammlungen selbst, dass solche Versammlungen der Polizei rechtzeitig gemeldet und gemäß dem Gesetz angekündigt würden, damit die Polizeibeamten im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmen ergreifen können, um die Sicherheit des Verkehrs und der Teilnehmer zu gewährleisten, präventive Maßnahmen zu ergreifen und jegliche potenzielle Gefährdung des öffentlichen Verkehrs sowie Störungen der öffentlichen Ordnung und des Friedens zu verhindern.

„Jedes andere Verhalten der Organisatoren und Teilnehmer dieser Proteste sowie der Ausschluss der Polizei als Partner, die durch rechtzeitiges Eingreifen die Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung oder Gefährdungen der Sicherheit von Personen und Verkehrsteilnehmern verringern könnte, stellt, wie bereits erwähnt, die Sicherheit der Bürger in Frage und wirft somit die Frage nach der Verantwortung der Organisatoren auf, sollten es während solcher Versammlungen zu Zwischenfällen oder unerwünschten Folgen kommen. Die Polizeiführung respektiert daher das Recht der Bürger auf friedliche Versammlung und erinnert die Organisatoren und Teilnehmer daran, dass sie bei der Ausübung ihrer Rechte die Rechte anderer Bürger weder einschränken noch gefährden dürfen. Sie weist ferner darauf hin, dass es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, öffentliche Versammlungen zu melden. Die Polizeiführung wird jede Meldung individuell prüfen und je nach Lage vor Ort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wir betonen erneut die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit der Polizei, damit alle Bürger die öffentlichen Straßen sicher nutzen und friedliche Versammlungen ohne Gefährdung der Sicherheit und der Rechte anderer stattfinden können“, heißt es abschließend in der Erklärung.

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