Die Umweltschutzbehörde (EPA) hat eine Stellungnahme zur Erhebung einer Strafanzeige gegen die verantwortliche Person in der Behörde, zu den sanitären Maßnahmen und, wie sie erklärte, zu den wahren Ursachen des Borkenkäferbefalls im Nationalpark "Prokletije" abgegeben.
Die Polizei von Plav hat Anklage gegen den Direktor der Umweltschutzbehörde, Milan Gazdić, die Direktorin der Nationalparkgesellschaft Montenegros (JPNPCG), Marinela Đuretić, sowie zwei ehemalige Direktoren der JPNPCG, Vladimir Martinović und Aleksandar Bulatović, erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, die Umwelt geschädigt und einen Sachschaden von über fünf Millionen Euro verursacht zu haben.
Wir veröffentlichen die Stellungnahme der Agentur in voller Länge:
„Da wir uns der Tatsache bewusst sind, dass der Borkenkäferbefall berechtigte Besorgnis in der Öffentlichkeit hervorruft, und angesichts der weit verbreiteten Fehlinformationen über den Borkenkäferbefall im Nationalpark 'Prokletije' und die Notwendigkeit, Bäume zu fällen (die überhaupt nicht die Ursache des Borkenkäferbefalls sind), halten wir es für angebracht, die fachlichen und wissenschaftlichen Argumente dafür klar, präzise und gut begründet darzulegen:
- Die Ausbreitung von Borkenkäfern erfolgt nicht plötzlich und ohne klaren biologischen und ökologischen Kontext. Damit eine Population eine kritische Abundanzschwelle überschreitet, muss eine Grundlage vorhanden sein – das sogenannte Reproduktionsmaterial, d. h. eine große Anzahl gefällter oder geschwächter Bäume, gefolgt von Dürre, klimatischem Stress oder anderen Faktoren. Unter günstigen klimatischen Bedingungen ermöglicht dieses Material eine rasche Vermehrung und den Übergang in die Ausbreitungsphase. Die Ausbreitung ist daher das Ergebnis eines langfristigen Prozesses und kein isoliertes Phänomen, das „von selbst“ auftritt. Das Verständnis der Ursachen ist entscheidend für die Festlegung wirksamer Maßnahmen – und nicht die oberflächliche und irrtümliche Annahme, dass großflächige Abholzung das Problem einfach „verschwinden“ lässt.
- Globale und europäische Studien zur Bekämpfung von Borkenkäferbefall (unter anderem zitieren wir: Wermelinger 2004, Seidl et Rammer, 2016; Hlásny et al., 2021; Pietzsch et al. 2021) zeigen übereinstimmend Folgendes:
- Sanierungsfällungen sind nur in den allerersten Befallsstadien wirksam, wenn die Anzahl der Befallsherde noch begrenzt ist.
- In Stadien, in denen die Abstufungsschwelle der Häufigkeit überschritten wird, kann die Abholzung die Abstufung über ein größeres Gebiet nicht aufhalten;
- Klimatische Faktoren (Hitzestress, Trockenperioden) spielen eine bedeutende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Populationswellen.
Die Umweltschutzbehörde, die zwar nach dem Naturschutzgesetz keine direkte Zuständigkeit für forstliche Pflanzenschutzmaßnahmen besitzt, hat freiwillig ihr Wissen und ihre Kapazitäten zur Bekämpfung der Borkenkäferplage zur Verfügung gestellt. Dies ermöglichte es, in zwei Überwachungssaisons mit Pheromonfallen konkrete Ergebnisse bei der Reduzierung der Borkenkäferpopulation zu erzielen. Dies zeigt, dass professionelle, zielgerichtete und wissenschaftlich fundierte Maßnahmen dort Erfolge erzielen können, wo Holzeinschlag versagt. Die Anzahl der gefangenen Borkenkäfer betrug 2024 14.300.760 und 2025 5.809.749. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Behörde nicht für forstliche Pflanzenschutzmaßnahmen zuständig ist und auch nicht zuständig sein kann, da das Gesetz eine solche Zuständigkeit nicht vorsieht. Jegliches Beharren auf der Anwendung von Holzeinschlag als „rechtliche Pflicht“ – der Berufsgruppe – entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage und öffnet Raum für Fehlpraktiken und Risiken. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass die gezielte Überwachung und Verfolgung von Trends eine größere Wirkung hat als die massenhafte, ungerichtete Abholzung, insbesondere in Schutzgebieten, wo jede Intervention streng gerechtfertigt sein muss.
- Nationalparks sind Gebiete, in denen das Management vor allem natürliche Prozesse und die Biodiversität respektieren muss. Massenhafte Abholzung ohne klare und wissenschaftlich fundierte Auswirkungen löst nicht nur nicht die Ursache des Problems, sondern schafft auch zusätzliche ökologische Risiken wie Lebensraumfragmentierung, verstärkte Erosion und verringertes Totholz – was sich direkt negativ auf die Biodiversität auswirkt.
In einer Zeit, in der versucht wird, das Problem der Borkenkäferplage im Nationalpark 'Prokletije' als Folge angeblicher Untätigkeit oder illegaler Handlungen darzustellen, sehen wir uns verpflichtet, Folgendes klar und überzeugend festzustellen:
Das Beharren auf massenhafter Abholzung als „einzige Lösung“ stellt eine Vereinfachung eines komplexen biologischen Problems und eine Missachtung moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse dar.
Die Maßnahmen der zuständigen Behörden in diesem Fall basierten ausschließlich auf dem geltenden Rechtsrahmen. In Schutzgebieten muss jeder Eingriff geplant, begründet und auf vorherigen Analysen beruhen. Ohne präzise Karten der Brandherde, Schätzungen der betroffenen Gebiete, Schätzungen der Trockenholzmasse sowie klar definierte Arbeitsorte und -umfänge fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Holzeinschlägen.
Besonders besorgniserregend ist, dass gegen eine Institution, die im Einklang mit dem Gesetz und den Grundsätzen des Naturschutzes handelte, ein Strafverfahren eingeleitet wird, jedoch außerhalb ihrer eindeutigen Zuständigkeit und ohne Berücksichtigung von Expertengutachten. Die Kriminalisierung von Expertenmeinungen und rechtmäßigem Handeln stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar und ist ein Versuch, die Verantwortung für ein komplexes Umweltproblem auf eine Institution abzuwälzen, deren Hauptaufgabe der Naturschutz und nicht die Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen ist.
Wir erinnern daran, dass jüngste Prüfungen systemische Schwächen im Kampf gegen illegalen und übermäßigen Holzeinschlag aufgezeigt haben, darunter mangelnde Koordination, Kontrolle und klare Managementmechanismen. Gerade aufgrund dieses institutionellen Rahmens widerspräche das Beharren auf wahllosen Holzeinschlag ohne vollständige Dokumentation und klare Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.
Montenegro ist als ökologischer Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, Waldökosysteme unter Berücksichtigung ihres multifunktionalen Wertes zu betrachten. Jede Entscheidung, die in Schutzgebiete eingreift, muss sich am langfristigen Interesse des Erhalts des Naturkapitals orientieren und darf nicht von kurzfristigen wirtschaftlichen Erwägungen geleitet sein.
Die Verteidigung der Rechtmäßigkeit und des Berufsstandes ist keine Behinderung der Justiz – sie ist eine Pflicht!
„Wir sind zuversichtlich, dass die Fakten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und der anwendbare Rechtsrahmen eindeutig belegen werden, dass die Maßnahme verantwortungsvoll, rechtmäßig und im besten Interesse des Naturschutzes war“, erklärte die Agentur in einer Stellungnahme.
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