Die Partei des Europäischen Fortschritts (SEP) fragte den Premierminister und die Bewegung Europa jetzt (PES), Milojko Spajić, ob seine Partei Gymnasiasten in einer Gemeinde für wertvoller halte als ihre Altersgenossen in anderen Teilen Montenegros.
Sie erklärten, sie reagierten damit auf die PES-Initiative, Abiturienten ausschließlich in Nikšić eine einmalige Unterstützung von 100 Euro zu gewähren, was ihrer Ansicht nach zu einer ungleichen Behandlung junger Menschen in Montenegro führe.
„Die Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien während ihrer Ausbildung ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Solche Maßnahmen dürfen nicht Gegenstand von Sonderentscheidungen sein oder vom Wohnort abhängen, sondern müssen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schulabgänger beruhen. Wenn die Partei des Europäischen Fortschritts (SEP) die Situation von Schulabgängern tatsächlich verbessern will, erwartet sie von der Regierung Montenegros ein einheitliches und gleichberechtigtes Vorgehen für alle Absolventen. Jede Abweichung von diesem Grundsatz stellt einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung dar und öffnet Raum für selektive Praktiken bei der Verteilung öffentlicher Gelder“, heißt es in der Erklärung der SEP.
In dieser Partei werden zwar konsequent Maßnahmen unterstützt, die die Lage der jungen Menschen in Montenegro verbessern, gleichzeitig wird aber auch klar auf Entscheidungen hingewiesen, die vom Gleichheitsgrundsatz abweichen und Unterschiede zwischen ihnen schaffen.
„Absolventen und junge Menschen in unseren Städten haben dieselben Bedürfnisse und Rechte wie ihre Altersgenossen, die Ihre Partei mit diesem Vorschlag und auf diese Weise ausgeschlossen und diskriminiert hat. Das Recht der Absolventen auf Unterstützung darf nicht vom Wohnort oder dem Ort abhängen, an dem der Populismus Ihrer Politiker zum Ausdruck kommt, sondern muss für alle im Land gleichermaßen gewährleistet sein. Korrigieren Sie den Fehler und geben Sie jedem Absolventen in Montenegro 100 Euro aus dem Haushalt. Ich nehme an, das ist der Betrag, der nach den Banketten, die Sie bereits bezahlt haben, übrig bleibt“, heißt es abschließend in der Erklärung.
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