Das Parlament hat die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes grundsätzlich nicht angenommen, nachdem 28 Abgeordnete dafür gestimmt und 14 sich enthalten hatten.
Der Gesetzentwurf wurde von Abgeordneten der Bewegung „Europe Now“ ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Dieser Gesetzentwurf sah unter anderem eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft durch die Abschaffung des Gewinnsteuersatzes von 12 Prozent bei gleichzeitiger Beibehaltung eines Satzes von neun Prozent auf steuerpflichtige Gewinne bis 100.000 Euro und von 15 Prozent über 100.000 Euro vor.
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