Notare werden erst dann Beglaubigungen ausstellen, wenn die Probleme mit dem neuen IRMS-System der Steuerbehörde behoben sind.

Die Notarkammer teilte der Zeitung „Vijesti“ mit, dass bestimmte technische und verfahrenstechnische Aspekte der elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Steuerverwaltung ungenau und widersprüchlich seien, weshalb sie um zusätzliche normative und technische Klarstellungen bittet.

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Die Funktionsstörungen des neuen IRMS-Systems der Steuerverwaltung bereiten Unternehmern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren erhebliche Probleme. Seit anderthalb Monaten funktioniert der Teil des Systems zur Gründung neuer Unternehmen oder zur Änderung von Bevollmächtigten, der auf Grundlage beglaubigter digitaler notarieller Urkunden erfolgen soll, überhaupt nicht.

Die Notarkammer teilte der Zeitung „Vijesti“ mit, dass bestimmte technische und verfahrenstechnische Aspekte der elektronischen Übermittlung von Unterlagen an die Steuerverwaltung ungenau und widersprüchlich seien, weshalb sie um zusätzliche normative und technische Klarstellungen bittet.

Sie weisen darauf hin, dass Notare nicht mit der elektronischen Beglaubigung und/oder Bestätigung der Gründungsdokumente von Unternehmen beginnen können, bis die Behörden die Probleme lösen, auf die sie seit Beginn der Umsetzung hingewiesen haben.

Sie erklärten, dass zum 1. Januar neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten seien, die bedeutende Änderungen im Bereich der Unternehmensgründung, Statusänderungen und Registrierung mit sich brächten, darunter die obligatorische elektronische Kommunikation mit dem Handelsregister.

„In der Praxis hat sich gezeigt, dass bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit des Gesetzes über die Registrierung von Unternehmen und anderen Rechtsträgern und des Gesetzes über Handelsgesellschaften mit den Gesetzen zur Regelung notarieller Tätigkeiten sowie bestimmte technische und verfahrenstechnische Aspekte der elektronischen Einreichung von Dokumenten weitgehend unpräzise und in einigen Bereichen sogar widersprüchlich sind und weiterer normativer und technischer Klärung bedürfen. In diesem Zusammenhang und angesichts der genannten Umstände haben sich bestimmte Verfahren vor dem Zentralen Registergericht für öffentliche Arbeiten (CRPS) verlangsamt“, so die Notarkammer.

Sie erklären, dass die Information, Notare seien auf die Umsetzung der neuen Vorschriften „unvorbereitet“ gewesen, falsch sei.

„Im vergangenen Jahr haben wir wiederholt auf mögliche Widersprüche in den neuen Gesetzen hingewiesen und deren Harmonisierung, zumindest aber eine entsprechende Auslegung und Anwendungshinweise gefordert. Wir haben darauf hingewiesen, dass ohne diese ein Handeln gemäß den genannten Bestimmungen nicht möglich sein wird. Unmittelbar nach Feststellung der genannten Probleme nahm die Notarkammer Kontakt mit den zuständigen Institutionen auf und führte mehrere Arbeitstreffen durch, um die strittigen Auslegungsaspekte zu klären und die reibungslose Anwendung der Bestimmungen zu gewährleisten. Gleichzeitig betonen wir, dass die Notare technisch und personell gut vorbereitet und für die Digitalisierung der Geschäftstätigkeit und die elektronische Beglaubigung gemäß dem Gesetz über die Registrierung von Unternehmen bestens gerüstet sind. Das Problem liegt jedoch in den neuen Rechtsvorschriften, die die Formate für die Beglaubigung, Digitalisierung und Übermittlung digitalisierter notarieller Urkunden an das Zentrale Register für öffentliche Dienste (CRPS) nicht präzise festlegen. Trotz des beharrlichen Drängens der NKCG auf die Lösung dieser Probleme besteht bis heute keine Einigung. Solange diese Fragen nicht von den Ministerien und anderen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen zuständigen staatlichen Stellen geklärt sind, können die Notare nicht mit der elektronischen Abwicklung beginnen.“ „Die Gründungsurkunden von Wirtschaftsunternehmen und Gesellschaften zu zertifizieren und/oder zu bestätigen“, hieß es aus dieser Kammer.

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