Die Abstimmung in der heutigen elektronischen Sitzung der Regierung, bei der der derzeitige Verwaltungsrat des staatlichen Unternehmens Monteput ersetzt und ein neuer gewählt werden sollte, wurde gestoppt, weil sie von der Neuen Serbischen Demokratie (NSD) beantragt wurde, der laut Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierungsmehrheit der Posten des Präsidenten des Verwaltungsrats dieses Unternehmens übertragen wurde, wie Vijesti erfahren hat.
Eine Quelle der Zeitung Vijesti sagte, die Abstimmung habe bereits begonnen, aber Premierminister Milojko Spajić habe den Punkt von der Tagesordnung genommen. Eine andere Quelle der Zeitung Vijesti teilte uns mit, es handele sich um eine Anfrage des Ministers für Raumplanung, Städtebau und Staatseigentum, Slaven Radunović (NSD).
Den Vorsitz im Verwaltungsrat von Monteput hat Aleksandar Dožić inne, der von Milan Kneževićs Demokratischer Volkspartei (DNP) in diese Position berufen wurde. Die beiden anderen Mitglieder des Verwaltungsrats sind Petar Vujošević und Dejana Bratić.
Laut inoffiziellen Informationen von Vijesti beantragte die NSD die Aussetzung der Abstimmung. Sie begründete dies mit ihrem Anspruch auf den Vorsitz im Verwaltungsrat und damit, dass ihre Mitarbeiter in Kürze das Amt des Verkehrsministers besetzen würden, das kürzlich durch den Rücktritt von Ministern der DNP vakant geworden war. Das Verkehrsministerium wurde bis vor Kurzem von Maja Vukićević (DNP) geleitet.
Die Quelle der Zeitung Vijesti erklärte, dass der Leiter des Verkehrsministeriums, Filip Radulović (PES), die Unterlagen für die elektronische Sitzung ohne vorherige Konsultation innerhalb der Regierungsmehrheit vorgelegt habe. Konkret schlug Radulović vor, den derzeitigen Vorstand sowie den Geschäftsführer von Monteput, Milan Ljiljanić, auszutauschen und anschließend einen neuen Vorstand zu wählen, bestehend aus Milan Ljiljanić und Goran Vujović als zwei Geschäftsführern sowie den drei nicht-geschäftsführenden Direktoren Dejana Bratić, Petar Vujošević und Andrija Delić.
Gemäß dem neuen, im Gesetz über Handelsgesellschaften sowie in der Satzung von Monteput festgelegten rechtlichen Verfahren ist bestimmt, dass der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern bestehen soll, von denen zwei geschäftsführende und zwei nicht-geschäftsführende Direktoren sind.
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