Die Europäische Fortschrittspartei (SEP) hat heute eine Initiative eingereicht, um den Vorsitzenden des EU-Ratsmitgliedclubs in der Hauptstadtversammlung, Miloš Mašković, zum Vizepräsidenten des Stadtparlaments zu ernennen, wie Televizija Vijesti inoffiziell erfahren hat.
Laut denselben Informationen reichte SEP auch eine Initiative zur Absetzung der Präsidentin der Hauptstadtversammlung, Jelena Borovinić Bojović, ein.
Die Zeitung „Vijesti“ gab gestern bekannt, dass Mašković für das Amt des Parlamentspräsidenten von Podgorica nominiert wird.
Laut dieser Information wurde die Entscheidung auf einem Treffen eines Teils der Opposition getroffen – der Demokratischen Partei der Sozialisten (DPS), der Partei des Europäischen Fortschritts (SEP) und der Europäischen Allianz.
Bei einem Treffen der Podgorica-Opposition am 6. Mai, zu dem die SEP eingeladen hatte, wurde vereinbart, dass die Europäische Union (EU) einen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten der Hauptstadtversammlung nominieren würde.
Die Stadtversammlung hat seit dem 7. Oktober letzten Jahres keinen Vizepräsidenten mehr, als Dragutin Vučinić, Stadtrat der Bewegung für Podgorica, von diesem Amt zurücktrat.
Die Zeitung „Vijesti“ berichtete kürzlich unter Berufung auf mehrere Quellen, dass Borovinić Bojović zum stellvertretenden Ministerpräsidenten mit Zuständigkeit für das Gesundheitswesen ernannt werden könnte.
Die SEP gab offiziell bekannt, dass ein Antrag auf Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Stadtrats von Podgorica gestellt wurde.
„Die Europäische Fortschrittspartei hat heute bei der Präsidentin der Versammlung der Hauptstadt Podgorica, Dr. Jelena Borovinić Bojović, einen Antrag auf Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der Versammlung mit folgender Tagesordnung eingereicht:
1. Initiative zur Wahl des Vizepräsidenten der Hauptstadtversammlung (gemäß Artikel 25 der Satzung und der Notwendigkeit, eine ungehinderte Präsidentschaft zu gewährleisten) und
2. Vorschlag zur Entlassung des Präsidenten der Hauptstadtversammlung (gemäß Artikel 13 des Hauptstadtgesetzes und Artikel 79 der Satzung)“, heißt es in der Erklärung des SEP.
Die Partei fügte hinzu, dass sie uns in dem Schreiben an die Bestimmung des Artikels 80 Absatz 1 der Satzung erinnere, wonach die Versammlung von den Antragstellern selbst einberufen wird, wenn die Sitzung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einberufen wird.
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