Der Bürgermeister der Gemeinde Pljevlja, Dario Vraneš, veröffentlichte auf seinem Instagram-Profil eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass er eine Aussage bei der Polizei gemacht hat, weil er, wie er behauptet, einige Tage zuvor nach der traditionellen Nationalversammlung anlässlich der Feierlichkeiten zum Dreifaltigkeitsfest des Klosters in Pljevlja serbische Lieder mit der Gusle gesungen hat.
„Das war noch nicht einmal in der DPS-Ära. Gestern habe ich auf der Polizeiwache eine Aussage gemacht, weil ich vor dem Dreifaltigkeitskloster mit der Gusle serbische Lieder gesungen habe. Ich singe diese Lieder mit meinem Volk schon seit 1990, aber bisher hat mich niemand angezeigt. Hier, vor unserem alten Heiligtum aus der Nemanjić-Ära, habe ich die ersten Zeilen der Lieder gelernt: ‚Wer das sagt, wer auch immer lügt, Serbien ist klein‘, ‚Oh, Herzog Sinđelić‘, ‚Die serbische Trompete ist vom Kosovo aus zu hören‘, ‚Vom Kopf von Zeta bis zur Stadt Spuža‘ und viele andere. WIR SIND AUS PLJEV, WIR SINGEN UND WERDEN SINGEN!!! BIS EIN JAHR IN PRIZREN‘, schrieb Vraneš.
Im Protokoll gab er an, am 31. Mai Taufpate der Tempelfeier des Klosters der Heiligen Dreifaltigkeit zu sein.
„Wie jedes Jahr wurde nach der Liturgie und dem Anschneiden der Slava-Torte auf der Terrasse des Klosterschlafsaals ein Tisch der Liebe – ein Mittagessen für die Gäste – vorbereitet. An der Slava selbst nahmen etwa 3000 Gäste teil. Den ganzen Tag über sang ich mit der Gusle und den gläubigen Serben Dutzende serbischer Lieder. Unter anderem sang ich von der aktuellen Aufnahme das Lied ‚Od glave Zeta do grada Spuža‘ sowie das Lied ‚Đurišiću mlad major commander of Montenegro, Montenegro and Sandžak where there is no five-pointed star. Five-pointed stars are not good, they will not be accepted by King Peter‘. Unter den vielen Gästen der erwähnten Versammlung war auch Vladislav Dajković, der gestern Pljevlja besucht hatte. Ich habe dazu nichts weiter zu sagen“, heißt es im Protokoll.
Die Polizeidirektion hat sich noch nicht zu den Vorwürfen des Bürgermeisters geäußert, und es ist auch nicht bekannt, ob ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
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