Der Oberste Gerichtshof lehnte die Berufung zur Verlängerung der Haft von Boreta, Bigović, Vujadinović und Šćekić ab

„Den Angeklagten SB und LJ.B. werden die Straftaten des schweren Mordes durch Anstiftung, der schweren Straftat der Gefährdung der Allgemeinheit durch Anstiftung und der versuchten Erpressung durch Anstiftung vorgeworfen, und LJ.V. und M.Š. werden die Straftaten des schweren Mordes und der Gefährdung der Allgemeinheit vorgeworfen“, so der Oberste Gerichtshof in einer Erklärung.

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Foto: Boris Pejović
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Der Oberste Gerichtshof von Montenegro hat die Berufung der Verteidiger der Angeklagten Saša Boreta, Ljubo Bigović, Ljubo Vujadinović und Milan Čilo Šćekić gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts von Montenegro über die Verlängerung der Haft als unzulässig zurückgewiesen, gab der Oberste Gerichtshof heute bekannt.

Den Angeklagten SB und LJ.B. werden die Straftaten des schweren Mordes durch Anstiftung, der schweren Straftat der Verursachung einer allgemeinen Gefahr durch Anstiftung und der versuchten Erpressung durch Anstiftung vorgeworfen, LJ.V. und M.Š. die Straftaten des schweren Mordes und der Verursachung einer allgemeinen Gefahr. Am 3. September 2025 erließ das Berufungsgericht von Montenegro eine Entscheidung zur Verlängerung der Haft der Angeklagten mit der rechtlichen Anweisung, dass gegen diese Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden kann. Nach Prüfung der Akten und Bestimmungen der Strafprozessordnung entschied das Gremium des Obersten Gerichtshofs jedoch, dass eine solche Berufung in diesem speziellen Fall nicht zulässig ist. Es wies auch darauf hin, dass die fehlerhafte rechtliche Anweisung in der Entscheidung des Berufungsgerichts kein Recht auf Berufung begründen kann, das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist“, so der Oberste Gerichtshof in einer Erklärung.

Das Gericht erklärte, dass die Untersuchungshaft der Angeklagten nach der Urteilsverkündung in erster Instanz durch das Obergericht in Podgorica bis zu dessen Rechtskraft oder spätestens bis zum Verbüßen der gegen sie verhängten Strafen verlängert worden sei und dass diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung in zweiter Instanz durch das Berufungsgericht nicht erfüllt gewesen seien.

Boreta, Bigović, Vujadinović und Šćekić wurden am 24. September erneut zu 30 Jahren Gefängnis wegen Mordes an dem Polizisten Slavoljub Šćekić (46) verurteilt.

Dies wurde dann vom Spruchkörper des Berufungsgerichts entschieden.

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