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UP: Die verletzte Person erkannte die Verdächtigen, deshalb haben wir die ausländischen Staatsangehörigen festgenommen.

„Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten an Maßnahmen mit dem Ziel, die Straftat vollständig aufzuklären, d. h. den der Tat vorausgegangenen Kausalzusammenhang zu ermitteln und die jeweiligen Rollen aller Beteiligten auf beiden Seiten zu klären.“

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Foto: Boris Pejović
Foto: Boris Pejović
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Die Polizeidirektion veröffentlichte eine Erklärung, in der sie die Ereignisse und ihr Vorgehen im Anschluss an die Verletzung des montenegrinischen Staatsbürgers MJ am Abend des 26. Oktober im Podgoricaer Stadtteil Zabjelo erläuterte.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme der Polizeibehörde in voller Länge:

„In der besagten Nacht ergriffen Beamte des Sicherheitsdepartements von Podgorica zunächst Präventivmaßnahmen und verhinderten eine Eskalation des Konflikts durch eine große Anzahl montenegrinischer und ausländischer Staatsbürger, die sich selbst zu Gruppen zusammengeschlossen hatten, um, wie vermutet wird, Gewalt auszuüben.“

Nach dem Vorfall in Zabjelo, bei dem der montenegrinische Staatsbürger MJ Stichverletzungen erlitt, ergriff die Polizei weitere Maßnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeit. Sie brachte mehrere Personen zu den offiziellen Räumlichkeiten und sammelte von ihnen, einschließlich der verletzten Person, Informationen über die Umstände des Vorfalls gemäß der Strafprozessordnung.

Die Polizeibeamten informierten umgehend den amtierenden Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Podgorica über den gesamten Vorfall. Dieser leitete die Ermittlungen, und auf dessen Anweisung hin ergriffen die Polizeibeamten weitere Maßnahmen.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in diesem speziellen Fall die Grundlage für den Freiheitsentzug und die Inhaftierung einer Person eine verfahrensrechtliche Beweisaufnahme war – die Gesichtserkennung –, die in Artikel 115 der Strafprozessordnung von Montenegro vorgeschrieben ist und gemäß dem Gesetz vom Staatsanwalt durchgeführt wird.

Nach der Informationsbeschaffung durch die verletzte Person und andere Bürger sowie im Zuge der Ermittlungen zu Verdächtigen identifizierte die verletzte Person MJ im Beisein des Staatsanwalts zwei ausländische Staatsangehörige eindeutig. Dies bildete die Grundlage für weitere Maßnahmen, insbesondere deren Inhaftierung. Nach der Identifizierung der Verdächtigen durch die verletzte Person wurden die identifizierten ausländischen Staatsangehörigen auf Anordnung des Staatsanwalts wegen des Verdachts der Körperverletzung inhaftiert.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei beschlagnahmten Polizeibeamte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Videoaufnahmen von Überwachungskameras. Nach eingehender Analyse dieser Aufnahmen wurde festgestellt, dass die genannten Verdächtigen nicht an dem Vorfall beteiligt waren und das Wohngebäude während des kritischen Zeitraums nicht verlassen hatten. Dies bestätigte ihre Unschuld, und sie wurden vom Gericht freigelassen.

Wichtig ist hervorzuheben, dass in dieser Phase der Grundsatz der kontradiktorischen Beweisaufnahme in den Vordergrund rückte, bei dem alle relevanten Beweise im Strafverfahren gesammelt werden – sowohl solche, die den Angeklagten nützen, als auch solche, die ihnen schaden –, um die Rechtmäßigkeit, Objektivität und Rechtssicherheit des Verfahrens zu gewährleisten, und dass gemäß der Dynamik und der gesammelten Faktenlage eindeutig festgestellt wurde, dass die Verdächtigen nicht die Akteure des oben genannten Ereignisses waren.

Wir erinnern Sie daran, dass im Zuge der weiteren polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Polizeibeamten alle vier ausländischen Staatsbürger identifiziert haben, die an dem Vorfall vom 26. Oktober beteiligt waren, bei dem der montenegrinische Staatsbürger MJ in der Siedlung Zabjelo bei Podgorica durch den Einsatz eines Messers körperliche Verletzungen erlitt.

Auf Anordnung des amtierenden Staatsanwalts wurden zwei ausländische Staatsbürger inhaftiert. Sie waren am 31. Oktober am Grenzübergang Božaj bei dem Versuch, Montenegro zu verlassen, aufgehalten worden. Ihre Beteiligung an dem genannten Vorfall wurde zweifelsfrei festgestellt, woraufhin die Staatsanwaltschaft ihre Inhaftierung anordnete.

Die Polizeidirektion unternimmt intensive Anstrengungen, um zwei weitere ausländische Staatsbürger zu finden, deren Identität der Polizei bekannt ist.

„Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten an der vollständigen Aufklärung der Straftat, d. h. an der Ermittlung des dem Ereignis vorausgegangenen Kausalzusammenhangs und der Klärung der individuellen Rollen aller Beteiligten auf beiden Seiten“, erklärte die Polizeidirektion in einer Stellungnahme.

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