Ein Einwohner von Novopazar wurde am Grenzübergang Dračenovac festgenommen; hatte er 42 Kilogramm Shisha-Aroma nicht beim Zoll angemeldet?

„Die gefundenen Waren wurden dauerhaft beschlagnahmt, und der Staatsanwalt der Grundstaatsanwaltschaft in Rožaje wurde über den Vorfall informiert. Er erklärte, dass die Tatbestandsmerkmale des Straftatbestands des illegalen Handels durch die Handlungen von AR erfüllt seien und dass diese Person auf Anordnung der Polizei ihrer Freiheit beraubt wurde“, teilte die Zollverwaltung in einer Erklärung mit.

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Foto: Zollverwaltung
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AR (1977) aus Novi Pazar wurde heute am Grenzübergang (BP) festgenommen, nachdem Zollbeamte 42 Kilogramm Shisha-Aroma gefunden hatten.

Dies wurde heute von der Zollverwaltung (UC) bekannt gegeben.

„Heute führten Zollbeamte in Zusammenarbeit mit Beamten der Polizeidirektion am Grenzübergang Dračenovac, am Eingang nach Montenegro, eine Inspektion eines Personenkraftwagens der Marke ‚Škoda Superb‘ durch.“, „mit Belgrader Kennzeichen, gefahren von AR (1977) aus Novi Pazar“, hieß es in der Erklärung.

Wie das Zollamt mitteilte, wurden bei einer detaillierten Inspektion des Fahrzeugs zwei Päckchen und zwei schwarze Taschen mit Shisha-Aromen der Marke „Adalya“ gefunden, insgesamt 42 Päckchen mit einem Gewicht von jeweils 1.000 Gramm, was einem Gesamtgewicht von 42 Kilogramm und einem Gesamtwert von über 2.000 Euro entspricht. Diese Waren waren nicht beim Zoll angemeldet worden.

„Die gefundenen Waren wurden dauerhaft beschlagnahmt, und der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Rožaje wurde über den Vorfall informiert. Er erklärte, dass die Tatbestandsmerkmale des Straftatbestands des illegalen Handels durch die Handlungen von AR erfüllt seien und dass diese Person auf Anordnung der Polizei ihrer Freiheit beraubt wurde“, hieß es in der Erklärung.

Sie fügten hinzu, dass AR innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zusammen mit einer Strafanzeige an den zuständigen Staatsanwalt der Grundstaatsanwaltschaft in Rožaje zur weiteren Bearbeitung übergeben wird.

„Die Zollverwaltung und die Polizeiverwaltung setzen ihre gemeinsamen Aktivitäten zur Bekämpfung des Schmuggels und anderer Formen grenzüberschreitender Kriminalität fort“, heißt es abschließend in der Erklärung.

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