Sie verstoßen gegen gerichtliche Anordnungen, ohne dafür bestraft zu werden.

Die Polizei gab bekannt, dass Zurovac und Đurđevac fortwährend gegen bestimmte Überwachungsmaßnahmen verstoßen, doch aufgrund rechtlicher Beschränkungen kann das Gericht ihnen als strengere Sanktion keine Haft anordnen.

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Nemanja Zurovac aus Novalja und Aleksandar Đurđevac aus Nikšić, Mitglieder krimineller Organisationen, wurden heute Abend bei einer Durchsuchung in Kotor dabei erwischt, wie sie gegen die ihnen vom Oberlandesgericht in Podgorica auferlegten Maßnahmen – das Verlassen ihres Wohnsitzes – verstießen.

Trotzdem wurden die beiden nicht sanktioniert, da der Richter des Obersten Gerichtshofs entschied, dass es keine Grundlage für eine Anordnung der Inhaftierung gebe, d. h., dass sie ohne weitere Inhaftierung freigelassen werden sollten, da sie bereits drei Jahre seit der Erhebung der Anklage als Angeklagte in Haft verbracht hatten.

„Die Kontrollen ergaben, dass die Personen NZ aus Herceg Novi und A. Đ. aus Nikšić – Mitglieder einer OKG – gegen die vom Oberlandesgericht Podgorica verhängte aktive Überwachungsmaßnahme, das ein Ausreiseverbot beinhaltet, verstoßen haben. Der zuständige Richter des Oberlandesgerichts Podgorica wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich über diesen Vorfall informiert. Nachdem er von den Polizeibeamten über die Umstände unterrichtet worden war, erklärte er, dass kein Grund für eine Untersuchungshaft vorliege und die Personen ohne weitere Inhaftierung freigelassen werden sollten, da sie bereits drei Jahre als Angeklagte in Untersuchungshaft verbracht hatten“, teilte die Polizei mit.

Die Polizei erklärte in einer Stellungnahme, dass es sich um Personen handele, die fortwährend gegen bestimmte Überwachungsmaßnahmen verstoßen, aber aufgrund rechtlicher Beschränkungen könne das Gericht ihnen als strengere Sanktion keine Inhaftierung anordnen.

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