Das Berufungsgericht hat den Freispruch im Fall des „Staatsstreichs“ bestätigt, teilte das Gericht mit.
Sie betonten, dass sie nach einer Sitzung und geheimer Beratung die Berufung der Sonderstaatsanwaltschaft als unbegründet zurückwiesen und das Urteil des Obersten Gerichts in Podgorica vom Juli 2024 bestätigten.
„Die Angeklagten wurden freigesprochen, da ihnen die ihnen vorgeworfenen Straftaten im Verfahren nicht nachgewiesen werden konnten. Die Sonderstaatsanwaltschaft legte fristgerecht Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, da ein schwerwiegender Verstoß gegen die Strafprozessordnung und eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung vorlägen. Sie beantragte, dass das Berufungsgericht Montenegros, da das Urteil bereits einmal aufgehoben worden sei, eine erneute Verhandlung durchführe und die Angeklagten der ihnen vorgeworfenen Straftaten für schuldig befunde. Nach Ansicht des Berufungsgerichts wurden weder im Verfahren vor Erlass des angefochtenen Urteils noch im Urteil selbst die in der Berufung der Sonderstaatsanwaltschaft beanstandeten schwerwiegenden Verstöße gegen die Strafprozessordnung oder sonstige Verstöße begangen, die dieses Gericht als Gericht zweiter Instanz von Amts wegen überwacht“, erklärte das Berufungsgericht in einer Stellungnahme.
Durch das Urteil des Obergerichts in Podgorica wurden die Angeklagten Eduard Shishmakov Vadimovič und Vladimir Popov Nikolajevič von den Vorwürfen der Begehung der Straftat der Gründung einer kriminellen Vereinigung und der Straftat des versuchten Terrorismus freigesprochen, und die Angeklagten Bratislav Dikić, Predrag Bogićević, Nemanja Ristić, Srboljub Đorđević, Kristina Hristić, Branka Milić, Milan Dušić, Dragan Maksić, Mihailo Čađenović, Andrija Mandić und Milan Knežević wegen der Begehung der Straftat der Gründung einer kriminellen Vereinigung und die Angeklagten Bratislav Dikić, Predrag Bogićević und Nemanja Ristić wegen der Begehung der Straftat des versuchten Terrorismus durch Beihilfe.
„Das Berufungsgericht hat entgegen den Behauptungen in der Berufung des SDT festgestellt, dass das erstinstanzliche Gericht in einem ordnungsgemäß durchgeführten Verfahren alle Beweismittel vorgelegt hat, die zur Aufklärung des betreffenden Strafverfahrens beitragen konnten, und dass es auf der Grundlage der Einzelwürdigung jedes Beweismittels, deren Zusammenhänge und der Behauptungen der Verteidigung der Angeklagten sowie eines ordnungsgemäß und vollständig festgestellten Sachverhalts zu dem richtigen Schluss gekommen ist, dass den Angeklagten im Verfahren nicht die ihnen zur Last gelegten Straftaten nachgewiesen wurden“, wurde bekannt gegeben.
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