Vojinović, Mijajlović und ihr Team werden beschuldigt, mehr als vier Tonnen Kokain geschmuggelt zu haben.

In der Anklageschrift wird vorgeschlagen, die Haft der Familie Banićević zu verlängern und die flüchtigen Vojinović, Zindović, Zvicer, Bugarin und Jabučanin in Abwesenheit vor Gericht zu stellen.

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Illustration, Foto: Boris Pejović
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Die Sonderstaatsanwaltschaft (SDT) hat Anklage gegen die flüchtigen Einwohner von Žablja, Vukašin Vojinović, Aleksandar Mijajlović, Vuk Banićević, Vlado Banićević, Filip Zindović Kljajević, Nebojša Bugarin, Božidar Jabučanin, Milan Popović, Radoje Zvicer und Vladimir Bajčeta, erhoben Schmuggel von mehr als 4 Tonnen Kokain.

Dies gab die SDT unter der Leitung von Chef-Sonderstaatsanwalt Vladimir Novović bekannt, der erklärte, dass sie nach Abschluss der Ermittlungen eine Anklage gegen 10 Angeklagte an die Sonderabteilung des Obersten Gerichtshofs übermittelt habe.

In der Anklageschrift wird vorgeschlagen, die Haft der Banićevićs zu verlängern und Vojinović, Zindović, Zvicer, Bugarin und Jabučanin, die sich auf der Flucht befinden, in Abwesenheit vor Gericht zu stellen.

Die übrigen Angeklagten befinden sich in anderen Strafverfahren in Haft.

„Die Sonderstaatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Ermittlungen beim Sondergericht des Obersten Gerichtshofs in Podgorica Anklage gegen 10 Angeklagte erhoben: VV, AM, VB, VB, NB, BJ, MP, RZ, FZ und VB. Die Anklagepunkte umfassen VV, VB und VB wegen vier Straftaten der unerlaubten Herstellung, des Besitzes und des Vertriebs von Betäubungsmitteln, NB wegen drei Straftaten der unerlaubten Herstellung, des Besitzes und des Vertriebs von Betäubungsmitteln, AM und MP wegen zwei Straftaten der unerlaubten Herstellung, des Besitzes und des Vertriebs von Betäubungsmitteln sowie RZ, FZ, BJ und VB wegen jeweils einer Straftat der unerlaubten Herstellung, des Besitzes und des Vertriebs von Betäubungsmitteln. Gegenstand der Anklage sind insgesamt 4.139,605 kg Kokain.“

Sie wiesen darauf hin, dass sie eine Finanzermittlung gegen die Angeklagten eingeleitet haben, „mit dem Ziel, Vermögen, das nachweislich durch kriminelle Aktivitäten erworben wurde, dauerhaft zu beschlagnahmen“.

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