Podgorica: Zwei Schüler der Grundschule „Maksim Gorki“ festgenommen, verdächtigt, einen Schüler einer anderen Schule misshandelt zu haben

Laut Vijesti wurde das Ganze von zwei anderen Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren gefilmt.

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Ilu, Foto: Shutterstock
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Ažurirano: 10.06.2026. 16:00h

Zwei Schülerinnen der Maksim-Gorki-Grundschule im Alter von 14 und 15 Jahren wurden in den letzten Tagen in Podgorica unter dem Verdacht festgenommen, einen Schüler einer anderen Schule misshandelt zu haben.

Es wird vermutet, dass sie das Mädchen in der Nähe der Schule, die das verletzte vierzehnjährige Mädchen besucht, abgefangen, geschlagen, misshandelt und gezwungen haben, niederzuknien und sich bei ihnen zu entschuldigen.

Laut Vijesti wurde das Ganze von zwei anderen Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren gefilmt.

Die Polizeidirektion (PD) gab offiziell bekannt, dass Polizeibeamte aus Podgorica auf Anordnung des Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Podgorica zwei Minderjährige im Alter von 15 und 14 Jahren wegen des Verdachts der Misshandlung einer minderjährigen Frau festgenommen haben.

„Es besteht der Verdacht, dass die mutmaßlichen Minderjährigen am 8. Juni 2026 in der Nähe einer Grundschule in Podgorica die Verletzte körperlich angegriffen und sie in einer Weise behandelt haben, die ihre Menschenwürde verletzte. Anschließend schlugen sie ihr mehrmals gegen den Kopf. Der Vorfall wurde von zwei anderen Minderjährigen im Alter von 13 und 15 Jahren mit einem Mobiltelefon gefilmt. Die Polizei sammelte von ihnen Informationen, während das zur Aufzeichnung verwendete Mobiltelefon vorübergehend beschlagnahmt wurde“, heißt es in der Erklärung.

Die UP fügte hinzu, dass nach der Einholung von Informationen von mehreren Personen der zuständige Staatsanwalt der Grundstaatsanwaltschaft in Podgorica über den Vorfall informiert wurde und daraufhin die Verhaftung der Verdächtigen im Alter von 15 und 14 Jahren wegen des Verdachts der Begehung des Straftatbestands der Misshandlung anordnete.

„Der zuständige Staatsanwalt wird anschließend über die mögliche rechtliche Einordnung der Handlung in Bezug auf die beiden Minderjährigen, die das fragliche Ereignis gefilmt haben, entscheiden“, heißt es in der Erklärung der Universität Pretoria.

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