So erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis und einen vorübergehenden Aufenthalt in Montenegro

Sobald der Antrag eingereicht ist, bearbeitet das Innenministerium ihn in der Regel innerhalb von 15 Tagen. Die damit verbundenen Verwaltungsgebühren umfassen eine Antragsgebühr von 60 €, eine Arbeitserlaubnisgebühr von 5 € und eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 2 €.

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Die Beantragung einer vorübergehenden Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Montenegro ist für Ausländer, die im Land arbeiten und wohnen möchten, unerlässlich. Nachfolgend finden Sie einen umfassenden Leitfaden basierend auf den neuesten Informationen der montenegrinischen Regierung.

1. Die Genehmigung verstehen

Ausländer, die in Montenegro arbeiten möchten, benötigen eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt zur legalen Beschäftigung und zum Aufenthalt im Land. Wichtig zu beachten: Ein Visum allein berechtigt nicht zur Arbeit in Montenegro.

2. Zulassungskriterien

Um sich für die Genehmigung zu qualifizieren, müssen die Antragsteller:

  • Besitzen Sie ein gültiges Reisedokument.
  • Sie haben ein Stellenangebot von einem montenegrinischen Arbeitgeber.
  • Legen Sie Nachweise über die für die Stelle relevanten Qualifikationen und Ausbildungen vor.
  • Nachweis ausreichender Lebensunterhaltsmittel.
  • Habe mir eine Unterkunft in Montenegro gesichert.
  • Besitzen Sie eine gültige Krankenversicherung.
  • Sie dürfen weder in Montenegro noch in ihrem Herkunftsland vorbestraft sein.
  • Es dürfen in Montenegro keine Einreiseverbote oder -beschränkungen gelten.
  • Keine Bedrohung für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit darstellen.
  • 3. Bewerbungsprozess

Einsendung: Anträge müssen persönlich beim Innenministerium am Wohnort des Antragstellers in Montenegro eingereicht werden.

Weitere erforderliche Dokumente:

  • Bewerbungsformular ausgefüllt
  • Gültiger Reisepass (mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus).
  • Arbeitsvertrag oder schriftliches Stellenangebot.
  • Nachweis über Qualifikationen und Ausbildung.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Gültige Krankenversicherung.
  • Führungszeugnis des Herkunftslandes.
  • Zwei aktuelle Passfotos.

Sobald der Antrag eingereicht wurde, bearbeitet das Innenministerium ihn in der Regel innerhalb von 15 Tagen. Die damit verbundenen Verwaltungsgebühren umfassen eine Antragsgebühr von 60 €, eine Gebühr für das Arbeitserlaubnisformular von 5 € und eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 2 €.

Die befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird in der Regel für einen Zeitraum von ein JahrVor Ablauf der Genehmigung können Antragsteller eine Verlängerung beantragen, sofern sie den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf einreichen. Sofern alle rechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, kann die Genehmigung um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Innenministerium innerhalb von acht Tagen nach Beginn oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ausländischen Arbeitnehmers zu informieren. Sie müssen außerdem eine Kopie der gültigen Arbeitserlaubnis des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz aufbewahren, um die Einhaltung nationaler Vorschriften zu gewährleisten und Inspektionen durch die Behörden zu erleichtern.

Für weitere Informationen und Zugang zu den Antragsformularen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Innenministerium von Montenegro.

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